Gute anwaltliche Betreuung sollte mit
dem Zuhören und daher mit der Frage
„Was kann ich für Sie
tun?“ beginnen.
Erst wenn die wesentlichen Elemente
des Sachverhaltes - gegebenenfalls
durch gezieltes Nachfragen –
erhoben und die Wünsche
und Vorstellungen der Mandanten
bekannt sind, liegen die Grundlagen
für die darauf
basierende rechtliche Beurteilung
vor.
Für diese erste Phase der Kommunikation
sollte ausreichend Zeit
zur Verfügung stehen, daher beginnt
ein erstes Beratungsgespräch
in meiner Kanzlei in ruhiger und möglichst
angenehmer Atmosphäre, ohne einleitende
Rechtsbelehrungen.
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