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Gute anwaltliche Betreuung sollte mit dem Zuhören und daher mit der Frage „Was kann ich für Sie tun?“ beginnen.

Erst wenn die wesentlichen Elemente des Sachverhaltes - gegebenenfalls durch gezieltes Nachfragen – erhoben und die Wünsche und Vorstellungen der Mandanten bekannt sind, liegen die Grundlagen für die darauf basierende rechtliche Beurteilung vor.

Für diese erste Phase der Kommunikation sollte ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, daher beginnt ein erstes Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in ruhiger und möglichst angenehmer Atmosphäre, ohne einleitende Rechtsbelehrungen.